Wann eine kieferorthopädische Behandlung begonnen wird, ist individuell abhängig von Wachstum, Zahnwechsel und der Art der Fehlstellung.
Wir empfehlen, Ihr Kind das erste Mal bei uns vorzustellen, wenn es etwa sechs Jahre alt ist. Dann können wir das Milchgebiss sowie den Zahnwechsel kontrollieren und prüfen, ob eine frühzeitige kieferorthopädische Behandlung (Frühbehandlung) notwendig ist.
Kieferorthopädische Frühbehandlungen werden im Milchgebiss oder im frühen Wechselgebiss im Alter von ca. 6-9 Jahren bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen und oder ausgeprägten Kieferfehllagen durchgeführt.
Möglichkeit die Behandlung vor Abschluss des Zahnwechsels (es sollten also noch Milchzähne vorhanden sein) erfolgen, da so Platzdefizite vermieden bzw. eingeschränkt werden können.
Für schöne und gerade Zähne ist man nie zu alt, auch bei Erwachsenen können wir Zahnfehlstellungen korrigieren, denn falsch stehende Zähne behindern eine gründliche Zahnreinigung und erhöhen so das Risiko von Karies und Parodontose.
Und nicht zuletzt beeinflussen schöne Zähne unser Selbstbewusstsein und damit auch unsere Ausstrahlung.
Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail, um einen Termin bei uns zu vereinbaren.
Eine kieferorthopädische Behandlung wird bei Einstufung in eine KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zur genaueren Einschätzung der Situation vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Die Kosten der Beratung trägt Ihre Krankenkasse.
ZUSATZKOSTEN
Ihre Krankenkasse übernimmt die Standardausführung einer Behandlung. Darüber hinaus ist es möglich, die Behandlungsgeräte auf Ihre Wünsche anzupassen, wodurch ggf. Zusatzkosten entstehen können. Wir beraten Sie gerne im Rahmen einer ausführlichen Behandlungsbesprechung über beispielsweise durchsichtige, oder kleinere Brackets.
ERWACHSENE (ÜBER 18 JAHRE)
Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine Ausnahme bilden schwerwiegende Kieferfehlstellungen, die eine kombiniert kieferchirurgische/ kieferorthopädische Therapie erfordern.
Eine kieferorthopädische Behandlung wird in vielen Fällen von den privaten Versicherungen übernommen. Zur Einschätzung der Kostenübernahme, reichen Sie bitte den von uns erstellten Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn bei allen zuständigen Erstattungsstellen ein. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie in Abhängigkeit von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von Ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif, den Beihilferichtlinien und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab. Meist verbleibt ein Eigenanteil, den Sie selbst übernehmen müssen.
HILFE BEI ABRECHNUNGSFRAGEN
Wir sind Mitglied der ZAB Abrechnungsgesellschaft. Damit haben wir und Sie einen kompetenten Partner an unserer Seite. Gerne bietet die ZAB Ihnen ihre Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche an. Sollten Sie Fragen zu einer Rechnung oder Probleme bei der Erstattung haben, wenden Sie sich bitte an die ZAB. Oftmals ist eine Stellungnahme der PVS gegenüber der Versicherung ausreichend, um Unklarheiten zu beseitigen.
Eine Zahnzusatzversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nicht übernimmt.
Eine schnelle Leistungsübersicht finden Sie unter: https://dzvs.de/kinder-kfo/ oder Sie lassen sich unter der Rufnummer 02103-3399780 telefonisch beraten. Dieser Service ist für Sie kostenlos!
WICHTIG: Sie müssen die Zusatzversicherung (inkl. kieferorthopädischer Leistungen) VOR der Feststellung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit abschließen.
Erste Hilfe
Wir möchten Ihnen ein paar Tipps für eventuell auftretende Probleme an den festsitzenden oder herausnehmbaren Apparaturen geben. In allen Fällen gilt jedoch, dass Sie bitte umgehend einen Termin bei uns in der Praxis machen sollten, damit wir das Problem fachmännisch lösen und Sie sich wieder wohl fühlen können! Sollten wir einmal kurzfristig nicht erreichbar sein, können Sie sich im Notfall auch an den zahnärztlichen Notdienst in Ihrer Nähe wenden.
Sollte die Zahnspange am Zahnfleisch drücken oder stören, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns.
ZAHNSPANGE PASST NICHT/ IST VERLOREN GEGANGEN
Ist die Zahnspange verloren gegangen, besteht eine starke Rückfallgefahr des erreichten Behandlungsergebnisses. Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei uns!
Falls trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Lippe, Wange oder Zunge einmal wund werden sollten, kann durch Spülen mit Kamillen- oder Salbeitee die Abheilung beschleunigt werden. Sehr gut hilft auch das Abdecken der Scheuerstellen mit dem Schutzwachs, welches wir Ihnen mitgeben. Einfach eine erbsengroße Menge weich kneten und auf die störende Stelle auftragen. Tritt keine Besserung ein, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.
So etwas kann schon einmal passieren und ist kein Grund zur Aufregung. Bitte belassen Sie alles so, wie es ist und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in unserer Praxis.
So etwas kann schon einmal passieren und ist kein Grund zur Aufregung. Bitte belassen Sie alles so, wie es ist und vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in unserer Praxis.
Versuchen Sie vorsichtig den abstehenden Draht mit den Fingern zurückzubiegen, ansonsten hilft Schutzwachs. Bitte vereinbaren Sie anschließend einen Termin bei uns.
Versuchen Sie den Bogen mithilfe der Finger oder einer Pinzette wieder in das Röhrchen einzusetzen Bitte vereinbaren Sie einen Termin zum Anpassen des Drahtes bei uns.
Der Retainer sollte schnellstmöglich wieder befestigt werden.Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei uns.
Falls Sie mehrere nummerierte Schienen von uns bekommen haben, können Sie erstmal die vorherige Schiene tragen. Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei uns!
Frage nicht beantwortet?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.