Der erste Besuch in der Kieferorthopädie
Bei frühzeitigem Verlust der Milchzähne, andauerndem Schnuller- oder Daumen- lutschen oder anderen Auffälligkeiten stellen Sie Ihr Kind gern das erste Mal im 6. Lebensjahr bei uns vor.
- Lückenhalter (bei vorzeitigem Milchzahnverlust)
- Frühbehandlung von Kindern ab 6 Jahren:
herausnehmbare Zahnspangen
Funktionskieferorthopädie
Das KIG-System
Anhand des sogenannten KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) bewertet der Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, ob der Grad der vorliegenden Fehlstellung in die Leistungspflicht der gesetzlichen Kranken-kassen fällt. Erst ab einer Einstufung in den Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Auch wenn die Krankenkasse die Behandlung übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20% der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen.
Die Kosten für einen Lückenhalter werden zu 100% von den Krankenkassen übernommen.